Zuständigkeit bei Kartelldeliktsschäden

Ein Bankkunde klagte eine internationale Bank auf Schadenersatz wegen Manipulation des LIBOR Referenzzinsatzes. Er behauptete, dass er deswegen höhere Zinsen für einen Kredit bei einer österreichischen Bank bezahlen musste. Der Schaden sei in Österreich eingetreten. EuGH Judikatur erlaubt Unternehmen am Ort ihres Unternehmenssitzes zu klagen, wenn sie Schadenersatz wegen Wettbewerbsverstößen geltend machen. Der Wettbewerbsverstoß der internationalen Bank wurde bereits von der Europäischen Kommission festgestellt. Der OGH judizierte, dass in diesen Konstellationen auch Bankkunden an ihrem Wohnsitz, wo der Schaden eingetreten ist, klagen dürfen. (4Ob120/16z)
20. September 2016