Zug-um -Zug Rückzahlungsanspruch für Finanzprodukte

Ein Finanzproduktberater mit Schulden wegen Schadenersatzansprüchen von Anlegern wurde insolvent. Der OGH judizierte hinsichtlich der Abwicklung in einer aktuellen Entscheidung: Einerseits ist der noch vorhandene Wert des vom Anleger erworbenen Finanzproduktes vom Schadenersatzanspruch des Anlegers abzuziehen. Andererseits wird das Finanzprodukt dem Finanzberater Zug-um-Zug rückübertragen. Zur konkreten Berechnung: Der noch vorhandene Wert des Finanzprodukts wird mit dem Schätzwert zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung berücksichtigt. Diese Form der Abwicklung ist neu im Insolvenzrecht. (1 Ob 208/17w)
25. Mai 2018