Mehr Transparenz oder mehr Bürokratie?

Das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) wurde Ende Juni im Nationalrat beschlossen und Anfang Juli im Bundesrat genehmigt. Mit dem Gesetz werden wesentliche Teile der 4. Geldwäsche-Richtlinie umgesetzt. Das Hauptziel ist die Verhinderung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung durch die unionsweite Einführung eines Registers der wirtschaftlichen Eigentümer. Die Registerbehörde ist beim BMF eingerichtet. Im Register sind die wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften (somit auch von komplexen Konzernstrukturen), anderen juristischen Personen und von bestimmten Stiftungen einzutragen.
15. August 2017