EuGH – Entscheidet zur vorzeitigen Kreditrückzahlung

In einer signifikanten Entscheidung hat sich der EuGH mit den Folgen der vorzeitigen Kreditrückzahlung eines Verbrauchers beschäftigt. Er entschied, dass Verbraucher bei vorzeitiger Rückzahlung das Recht auf die Ermäßigung aller Kreditkosten haben. Dazu zählen auch laufzeitunabhängige Kosten wie eine zu Beginn gezahlte Bearbeitungsgebühr oder eine Vermittlungsprovision. Die einschlägigen österreichischen Gesetze (Verbraucherkreditgesetz, Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz) werden daher demnächst novelliert werden. (EuGH vom 11.09.2019 zu GZ: C-383/18).
17. Juli 2020