Legal Updates
Kein Zutritt zur Hauptversammlung: OGH zu Aktionärsrechten unter EU-Sanktionen
OGH 6 Ob 60/26f | 22.04.2026
Eine russische Gesellschaft, die von einer sanktionierten Person kontrolliert wurde, wurde von der Hauptversammlung einer Societas Europaea (mit Sitz in Österreich) ausgeschlossen. Die Gesellschaft focht daraufhin die in der Hauptversammlung gefassten Beschlüsse gerichtlich an. Der Oberste Gerichtshof (OGH) wies nun die Klage ab.
Grundlage war ein kurz zuvor ergangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 12.03.2026 zu C-465/24. Der EuGH hatte entschieden, dass sanktionierte Gesellschafter vollständig von der Teilnahme an Gesellschafterversammlungen und von der Stimmrechtsausübung ausgeschlossen sind. Dieser Ausschluss gilt pauschal und ohne Rücksicht auf den Inhalt der einzelnen Beschlüsse. Das Recht, Beschlüsse gerichtlich anzufechten, bleibt hingegen aufrecht.
Für die Praxis bedeutet dies: Vorstände und Geschäftsführer sind gut beraten, die einschlägigen Sanktionslisten vor jeder Gesellschafterversammlung zu prüfen.
17. Juni 2026
ZIAG auch auf laufende Mietzinsverfahren anwendbar
OGH 1 Ob 87/25p | 10.03.2026
Am 01.01.2026 trat das Zivilrechtliche Indexierungs-Anpassungsgesetz (ZIAG) in Kraft. Das ZIAG stellte mit der Anpassung von § 6 Abs 2 Z 4 Konsumentenschutzgesetz klar, dass Wertsicherungsklauseln bei Dauerschuldverhältnissen grundsätzlich zulässig bleiben. In seiner Entscheidung vom 10.03.2026 befasste sich der Oberste Gerichtshof mit der Frage, wie sich das ZIAG auf bereits anhängige Verfahren auswirkt.
Im konkreten Fall begehrten frühere Mieter von ihrer Vermieterin die Rückzahlung von Mietzins wegen behaupteter Unwirksamkeit einer Wertsicherungsklausel. Der Oberste Gerichtshof wies die Klage ab und stellte klar, dass das ZIAG auch auf bereits anhängige Verfahren anzuwenden ist.
Für die Praxis bedeutet dies: Rückforderungsklagen, die auf der bisherigen Rechtslage zu § 6 Abs 2 Z 4 Konsumentenschutzgesetz beruhen, werden dadurch deutlich erschwert. Vermieter sollten die geänderte Rechtslage aktiv in etwaigen Verfahren geltend machen.
27. Mai 2026
Zeitpunkt der Antragsstellung maßgeblich für Verleihung der Staatsbürgerschaft an Minderjährige
Eine Italienerin beantrage noch als Minderjährige, deren Mutter bereits österreichische Staatsbürgerin war, beantragte die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft. Die anzuwendende Bestimmung (§12 Abs1 Z3 StbG) setzt u.a. die Minderjährigkeit voraus. Während der Antragsbearbeitung wurde die Antragstellerin volljährig. Der Antrag wurde abgelehnt. Der Verfassungsgerichtshof entschied, dass dies gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Es dürfe nicht von Zufälligkeiten oder manipulativen Umständen abhängen, ob einem Antrag stattgegeben wird. Daher darf ein Rechtsanspruch nicht davon abhängig gemacht werden, wie lange ein behördliches Verfahren dauert. (VfGH vom 01.07.2022 zu GZ E3398/2021)
7. September 2022
Rückabwicklung eines Fremdwährungskredites
Der Kreditnehmer nahm 2004 bei der beklagten Bank einen Fremdwährungskredit auf. Erst im Jahr 2018 klagte er auf Aufhebung und Rückabwicklung. Er stützte sich unter anderem darauf, dass der Wechselkurs nicht bestimmt sei. Der OGH sprach nun dazu aus, dass der Kreditvertrag nicht rückabgewickelt werden kann. Wer sich auf die Ungültigkeit eines laufenden Vertrages berufen möchte, muss seinen Vertragspartner zeitnahe darüber aufklären. Der Kreditnehmer habe jedoch seit 18 Jahren Kontoauszüge und jährliche Abrechnungen der Bank erhalten und diese nicht beanstandet. (4Ob208/21y)
20. Juli 2022
Das Ende der österreichischen Limited
Um die Kapitalaufbringungsvorschriften der GmbH zu umgehen war es lange üblich eine Limited Liability Company im Vereinigten Königreich zu gründen. War die Limited einmal um wenige Euro gegründet, wurde in Österreich eine Zweigniederlassung errichtet. Das Hauptgeschäft fand dann über die Zweigniederlassung statt. Mit dem Brexit wurde dieser Option nun „ein Riegel vorgeschoben“. Zusätzlich erkannte der OGH jüngst, dass bestehende Limiteds als Gesellschaften bürgerlichen Rechts zu betrachten sind. Demnach haften die Gesellschafter nun persönlich für Verbindlichkeiten der Limited. (9Ob74/21d)
20. April 2022