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Eine Italienerin beantrage noch als Minderjährige, deren Mutter bereits österreichische Staatsbürgerin war, beantragte die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft. Die anzuwendende Bestimmung (§12 Abs1 Z3 StbG) setzt u.a. die Minderjährigkeit voraus. Während der Antragsbearbeitung wurde die Antragstellerin volljährig. Der Antrag wurde abgelehnt. Der Verfassungsgerichtshof entschied, dass dies gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Es dürfe nicht von Zufälligkeiten oder manipulativen Umständen abhängen, ob einem Antrag stattgegeben wird. Daher darf ein Rechtsanspruch nicht davon abhängig gemacht werden, wie lange ein behördliches Verfahren dauert. (VfGH vom 01.07.2022 zu GZ E3398/2021)

Der Kreditnehmer nahm 2004 bei der beklagten Bank einen Fremdwährungskredit auf. Erst im Jahr 2018 klagte er auf Aufhebung und Rückabwicklung. Er stützte sich unter anderem darauf, dass der Wechselkurs nicht bestimmt sei. Der OGH sprach nun dazu aus, dass der Kreditvertrag nicht rückabgewickelt werden kann. Wer sich auf die Ungültigkeit eines laufenden Vertrages berufen möchte, muss seinen Vertragspartner zeitnahe darüber aufklären. Der Kreditnehmer habe jedoch seit 18 Jahren Kontoauszüge und jährliche Abrechnungen der Bank erhalten und diese nicht beanstandet. (4Ob208/21y)

Um die Kapitalaufbringungsvorschriften der GmbH zu umgehen war es lange üblich eine Limited Liability Company im Vereinigten Königreich zu gründen. War die Limited einmal um wenige Euro gegründet, wurde in Österreich eine Zweigniederlassung errichtet. Das Hauptgeschäft fand dann über die Zweigniederlassung statt. Mit dem Brexit wurde dieser Option nun „ein Riegel vorgeschoben“. Zusätzlich erkannte der OGH jüngst, dass bestehende Limiteds als Gesellschaften bürgerlichen Rechts zu betrachten sind. Demnach haften die Gesellschafter nun persönlich für Verbindlichkeiten der Limited. (9Ob74/21d)

Ein Rechtsanwalt beantragte die Aufhebung der Umsatzsteuervorschreibung für seine fast ausschließliche Tätigkeit als Sachwalter. Hierzu führte der VwGH, im Einklang mit der EuGH-Rechtsprechung aus, die Sachwaltertätigkeit müsse „eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbunden“ und „von einer Einrichtung des öffentlichen Rechts oder einer vom Mitgliedstaat als Einrichtung mit sozialem Charakter anerkannte Einrichtung erbracht werden“. Manche Kriterien waren erfüllt. Die Vorinstanz traf nicht ausreichende Feststellungen. Der VwGH konnte daher nicht beurteilen, ob andere Steuerpflichtige bisher als Einrichtungen mit sozialem Charakter anerkannt wurden. Zur Wahrung des Grundsatzes der steuerlichen Neutralität hob der VwGH die angefochtene Entscheidung auf (Ra 2019/13/0025).

In einer aktuellen Entscheidung setzte sich der OGH mit Vertragsklauseln in Bausparverträgen auseinander. Diese Bausparverträge wurden im Regelfall für eine Laufzeit von sechs Jahren abgeschlossen. Dabei wurde eine Kontoführungsgebühr für jedes begonnene Kalenderjahr verrechnet. Wurde die vereinbarte Laufzeit nicht eingehalten oder die Sparleistung nicht zur Gänze erbracht, erfolgte die Verrechnung eines Verwaltungskostenbeitrages von 0,5 Prozent der Vertragssumme und die Zinsenrückrechnung ab Beginn auf 0,5 Prozent. Diese Klauseln sind jedoch unzulässig. (8 Ob 125/21x)