Legal Updates

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Bis vor kurzem durften Banken Entgelte für Bargeldbehebung bei Automaten von Drittanbietern nicht an ihre Verbraucherkunden weiterverrechnen. In seinem Erkenntnis vom 09.10.2018 hebt der Verfassungsgerichtshof dieses Verbot auf. Die aufgehobene Bestimmung verletzt Banken in ihrem Grundrecht auf Unversehrtheit des Eigentums: Unabhängige Drittanbieter von Bankomaten konnten aufgrund dieser Bestimmung Entgelte für Bargeldbehebungen frei festsetzen. Diese Entgelte mussten aber von den kartenausgebenden Banken entrichtet werden. Dabei standen Bankomatkartenbreiber und Bank nicht einmal in einer Vertragsbeziehung zueinander. Die Aufhebung ist sofort – das heißt mit der Veröffentlichung des Erkenntnisses im Bundesgesetzblatt – wirksam (G 9/2018-24, G 10/2018-27).
26. Oktober 2018
Sparen ist nicht gleich zahlen
Seit Inkrafttreten des VZKG im Jahr 2016 ist das Anbieten von so genannten Verbraucherzahlungskonten mit verschiedenen Verpflichtungen verbunden – die noch dazu seither laufend erweitert werden. Der EuGH hat vor Kurzem ausgesprochen, dass gewisse Sparkonten keine Verbraucherzahlungskonten sind. Entscheidend war, dass die fraglichen Sparkonten über ein Zwischenkonto genutzt wurden. Zahlungskonten im Sinne der Zahlungsdienste-Richtlinie müssen auch die Möglichkeit einräumen Zahlungsvorgänge an Dritte auszuführen bzw. von Dritten zu empfangen. (EuGH C-191/17).
12. Oktober 2018
Prospektpflicht trifft jeden
Kürzlich erging eine OGH – Entscheidung zur Prospektpflicht: Grundsätzlich trifft die Prospektpflicht Emittenten von bestimmten öffentlichen Veranlagungen und Wertpapieren. Nichtdestotrotz haften auch vom Emittenten verschiedene Anbieter, die die genannten Finanzprodukte öffentlich anbieten für die Einhaltung der Prospektpflichten. Neu ist in dieser Entscheidung, dass der Begriff des Anbieters weiter ausgedehnt wird. Die Bestimmungen des KMG werden so ausgelegt, dass jeder als Anbieter gilt, der eine Mitteilung an das Anlegerpublikum erbringt und dem diese Mitteilung zugerechnet werden kann (6 Ob 97/18k).
28. September 2018
Konkretisierung fremder Spesen
In einer aktuellen Entscheidung hebt der OGH die AGB-Klausel einer Bank mit der Wortfolge „Fremde Spesen werden weiterverrechnet.“ auf. Die Klausel sei für den Durschnittverbraucher intransparent, weil sie unter der Auflistung sonstiger Dienstleistungen der Bank selbst, wie beispielsweise Mahnungen, Kartennachbestellungen etc., aufscheint. Dem Kunden werde so der Eindruck vermittelt, dass Spesen dritter Unternehmen jedenfalls zu tragen seien. Es sei für den Kunden nicht ersichtlich, ob diese „fremde Spesen“ für ausgelagerte Dienstleistungen oder unmittelbar für Dienstleistungen dritter Unternehmen entrichtet werden müssen. Der Rechtsprechung zufolge müssen Spesen, die weiterverrechnet werden „nachvollziehbar konkretisiert“ werden (1Ob57/18s).
14. September 2018
Übermittlung darf kosten
Der OGH judiziert, dass Banken für die Übermittlung von Informationen zu einzelnen Zahlungsvorgängen einen angemessenen Kostenersatz verlangen dürfen, wenn der Bankkunde die Übermittlung verlangt. Dieses Entgelt betrifft nur die Übermittlung der genannten Informationen im Umfang des Rahmenvertrages. Informationen müssen auch nicht häufiger als einmal im Monat mitgeteilt werden. Weiters müssen auch keine zusätzlichen, als die gesetzlich geregelten Informationen übermittelt werden (9Ob11/18k).
31. August 2018