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Zur Geheimhaltungsverpflichtung von Behörden

In einer aktuellen Entscheidung setzt sich der VwGH mit der Frage der Geheimhaltungsverpflichtung von Behörden auseinander. Die Revisionswerberin ersuchte um Auskunft über den Informationsaustausch zwischen in- und ausländischen Behörden, welche sie betreffen. Das Begehren wurde abgewiesen. Begründet wurde dies mit dem „Schutz der Interessen auswärtiger Beziehungen“. Generell müssen die Interessen an der Information und jene an der Geheimhaltung abgewogen werden. Beim Vorliegen öffentlicher Interessen wie im gegenständlichen Fall muss allerdings keine Interessensabwägung durchgeführt werden. Öffentliche Interessen (gem Art 20 B-VG) überwiegen immer (VwGH vom 28.01.2019 zu GZ Ra 2017/01/0140).

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