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Zinsanpassungsklausel: Kein „Einfrieren“ des Referenzindikators bei Null

Kreditzinsen werden regelmäßig variabel vereinbart, und zwar durch die Vereinbarung eines Aufschlages auf einen Indexwert. Seit das Zinsniveau so niedrig ist, dass manche Indices sogar negativ sind, wird darüber gestritten, wo denn „Schluss“ sei. Gute Gründe sprechen dafür, dass der Kreditnehmer zumindest den Aufschlag schuldet. Der OGH verneint dies allerdings. Variable Kreditzinsen kommen weiterhin aus der Summe von Aufschlag und Indexwert zustande. (3Ob88/17p)

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