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Wer behält die Steuer?

Die Steuerpflicht international tätiger Geschäftsführer spielt auch im neuen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Österreich und Japan eine wichtige Rolle. Das neue DBA sieht eine Regelung vor, wonach auch Einkünfte von „geschäftsführerähnlichen Organen“ wie Aufsichts- und Verwaltungsräte im Sitzstaat der Gesellschaft steuerpflichtig sind. Dies gilt unabhängig davon, wo die Tätigkeit ausgeübt wird. Das ist eine Abkehr vom bisher geltenden Arbeitsortprinzip. Der Gesetzgeber stellt allerdings in den Materialien zum DBA klar, dass diese Bestimmung nur operativ tätige Organe mit leitender Funktion betrifft.

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