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Videoidentifizierung von Kunden

Am 03.01.2019 tritt die Verordnung der FMA über die videogestützte Online-Identifikation von Kunden in Kraft. Auch österreichische Finanzmarktteilnehmer wie etwa Banken, Versicherungen und Wertpapierfirmen ist die „Videoidentifizierung“ gestattet, um die Identität von Kunden festzustellen und ihre Legitimation zu überprüfen. Auf der Basis des vor kurzem verabschiedeten Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes (FM-GwG) definiert die FMA in der Online-Identifikationsverordnung (Online-IDV) Sicherungsmaßnahmen zur Verringerung der Risiken, die aus der physischen Abwesenheit des Kunden für die Identitätsfeststellung und -überprüfung resultieren.

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