Unzulässige Vertragsklauseln in Bausparverträgen

In einer aktuellen Entscheidung setzte sich der OGH mit Vertragsklauseln in Bausparverträgen auseinander. Diese Bausparverträge wurden im Regelfall für eine Laufzeit von sechs Jahren abgeschlossen. Dabei wurde eine Kontoführungsgebühr für jedes begonnene Kalenderjahr verrechnet. Wurde die vereinbarte Laufzeit nicht eingehalten oder die Sparleistung nicht zur Gänze erbracht, erfolgte die Verrechnung eines Verwaltungskostenbeitrages von 0,5 Prozent der Vertragssumme und die Zinsenrückrechnung ab Beginn auf 0,5 Prozent. Diese Klauseln sind jedoch unzulässig. (8 Ob 125/21x)
30. März 2022