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Unvollständig ist auch falsch

Es gibt viele verschiedene Formen von Marktmanipulation, eine davon ist das Geben von falschen oder irreführenden Signalen. In einer aktuellen Entscheidung hat der VwGH entschieden, dass Marktmanipulation auch durch das Verbreiten von unvollständiger Information begangen werden kann. Kursrelevanz hingegen ist hierbei nicht erforderlich – sie spielt nur bei Insiderinformation eine Rolle. (2015/02/0200)

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