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Umsetzung der Aktionärsrechte-Richtlinie

Im Juli wurde die so genannte Aktionärsrechte-Richtlinie in Österreich umgesetzt. Ziel dieser Richtlinie ist die Verbesserung der Mitwirkung von Aktionären und Ausübung von Aktionärsrechten. Die Richtlinie räumt Aktionären ein Mitspracherecht bei der Vergütung von Organen („say – on – pay“) und bei Geschäften mit der Gesellschaft nahestehenden Unternehmen und Personen („related – party- transactions“) ein. Aktionäre müssen weiters von so genannten Intermediären (Wertpapierfirmen, Kreditinstitute, Depotbanken) identifiziert werden („know – your – shareholder“).

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