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Umsatzsteuerbefreiung für die Sachwaltertätigkeit eines Rechtsanwaltes

Ein Rechtsanwalt beantragte die Aufhebung der Umsatzsteuervorschreibung für seine fast ausschließliche Tätigkeit als Sachwalter. Hierzu führte der VwGH, im Einklang mit der EuGH-Rechtsprechung aus, die Sachwaltertätigkeit müsse „eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbunden“ und „von einer Einrichtung des öffentlichen Rechts oder einer vom Mitgliedstaat als Einrichtung mit sozialem Charakter anerkannte Einrichtung erbracht werden“. Manche Kriterien waren erfüllt. Die Vorinstanz traf nicht ausreichende Feststellungen. Der VwGH konnte daher nicht beurteilen, ob andere Steuerpflichtige bisher als Einrichtungen mit sozialem Charakter anerkannt wurden. Zur Wahrung des Grundsatzes der steuerlichen Neutralität hob der VwGH die angefochtene Entscheidung auf (Ra 2019/13/0025).

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