Site icon TAIYO Legal

Spätrücktritt bei Lebensversicherungen

Beim Abschluss von Lebensversicherungen treffen den Versicherer Belehrungspflichten. Bei Verstößen konnten die Versicherungsnehmer noch Jahre später – meist bei schlechter Performance der Versicherung – eine Rückabwicklung verlangen. Um diese Praxis zu unterbinden, wurde das Gesetz 2018 novelliert. Nun bekam man nach fünf Jahren nur mehr den Rückkaufswert. Jedoch erkannte der OGH kürzlich die Unionswidrigkeit der Neuregelung. Denn für einen Rücktritt nach fünf Jahren sind die gleichen Rechtsfolgen vorgesehen wie bei einer Kündigung (§ 176 Abs 1 VersVG). Demnach bleibt in solchen Fällen die bisherige Rechtsprechung anwendbar. Die Lebensversicherung muss bereicherungsrechtlich rückabgewickelt werden. (7Ob185/21p)

Exit mobile version