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Spaltung berechtigt Anleiheemittentin nicht zur Kündigung

In einer aktuellen Entscheidung befasste sich der OGH mit der richtlinienkonformen Interpretation des Spaltungsgesetzes. Demnach ist eine Anleiheemittentin nicht dazu berechtigt aufgrund einer Spaltung, das grundsätzlich unbefristete Rechtsverhältnis mit den Investoren zu beenden. Eine außerordentliche Kündigung ist auch nur dann zulässig, wenn es der Emittentin nicht mehr zumutbar ist, das Rechtsverhältnis aufrecht zu erhalten. (1Ob93/16g)

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