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Rücktrittsrecht für Vorauszahlungskäufe gilt nicht für Fremdwährungskredite

Das KschG räumt dem Verbraucher beim Abschluss von bestimmten Lieferverträgen ein Rücktrittsrecht ein, wenn bestimmte Faktoren noch unbekannt sind. Auf Fremdwährungskredite ist diese Bestimmung laut OGH nicht anwendbar, auch nicht analog. Der Verbraucher wisse bei einem Fremdwährungskredit, dass er zum Fälligkeitszeitpunkt einen bestimmten Betrag in fremder Währung zahlen muss. Wechselkursrisiken und Schwankungen seien gewollter Bestandteil eines solchen Finanzierungsmodells. (1Ob190/16x)

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