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Rückabwicklung eines Fremdwährungskredites

Der Kreditnehmer nahm 2004 bei der beklagten Bank einen Fremdwährungskredit auf. Erst im Jahr 2018 klagte er auf Aufhebung und Rückabwicklung. Er stützte sich unter anderem darauf, dass der Wechselkurs nicht bestimmt sei. Der OGH sprach nun dazu aus, dass der Kreditvertrag nicht rückabgewickelt werden kann. Wer sich auf die Ungültigkeit eines laufenden Vertrages berufen möchte, muss seinen Vertragspartner zeitnahe darüber aufklären. Der Kreditnehmer habe jedoch seit 18 Jahren Kontoauszüge und jährliche Abrechnungen der Bank erhalten und diese nicht beanstandet. (4Ob208/21y)

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