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Redlichkeit liegt im Auge des Betrachters

Wie von der MiFID vorgeschrieben, verlangt das österreichische Recht, dass Kunden redliche, eindeutige und nicht irreführende Informationen erhalten. Aber was bedeutet redlich? Der VwGH hat kürzlich entschieden, dass nicht allgemein gebräuchliche Fachbegriffe des Kapitalmarktrechts unredlich sein können; der Adressatenkreis eines bestimmten Angebots einer Bank hatte Privatanleger beinhaltet und das Angebot verwendete den Begriff „Qualified Investor“. Wenn Fachbegriffe für das Verständnis der Information wesentlich sind, müssen sie erläutert werden, entschied der VwGH. (2014/02/0089)

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