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Österreich setzt Geldwäsche-RL um

Bis zum 17.12.2019 läuft die Frist zur Begutachtung des neuen Gesetzes, welches die fünfte Geldwäscherichtlinie der EU (2018/843) umsetzt. Demnach kann Unternehmen beim Einsatz von Strohmännern zukünftig die Gewerbeberechtigung entzogen werden. Da nun auch der Handel mit Kunstwerken umfasst ist, erhöht sich der diesbezügliche Aufwand für betroffene Unternehmen wie zB Kunstgalerien. Erhöhte Sorgfaltspflichten gelten nun gegenüber Kunden aus Staaten, welche auf einer Liste von Staaten mit hohem Risiko vermerkt sind. Bisher war lediglich eine Risikoabwägung notwendig.

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