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Novellierung des Pfandbriefgesetzes

Mit 08.07.2022 und die EU-Covered Bonds Richtlinie (EU-CB-RL) umsetzend tritt das neue Pfandbriefgesetz (PfandBG) in Kraft. Durch die Novellierung sollen die Attraktivität des österreichischen Marktes für gedeckte Schuldverschreibungen erhöht und Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der EU beseitigt werden. Die derzeit in verschiedenen Bestimmungen enthaltenen Regegelungen zu gedeckten Schuldverschreibungen (HypoBG, PfandbriefG und FBSchVG) werden vereinheitlicht. Eine von vielen Neuerungen ist die Möglichkeit befugter Kreditinstitute, sämtliche Formen von gedeckten Schuldverschreibungen auszugeben. (BGBl. I Nr. 199/2021)

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