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Nie zu groß um zu überwachen

Der Vertrieb von Fondsanteilen in Österreich erfordert die Erfüllung von gewissen Vorlagepflichten gegenüber der Finanzmarktaufsicht (FMA) innerhalb bestimmter Fristen; und die Entschuldigungsgründe bei einem Vernachlässigen dieser Pflichten sind stark eingeschränkt. Der Geschäftsführer einer Kapitalanlagegesellschaft erhielt eine Verwaltungsstrafe für das Überschreiten einer Vorlagepflicht um zehn Tage. Er verteidigte sich unter anderem damit, dass eine lückenlose Doppelkontrolle nicht möglich bzw. sinnvoll sei – zumal pro Jahr 18.000 Reports erstellt würden und die Tätigkeiten eher einfacher Natur seien. Das Bundesverwaltungsgericht verwarf diese Argumentation und verlangte, dass sämtliche technische Möglichkeiten ausgeschöpft werden müssten. (W148 2000397-1)

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