Site icon TAIYO Legal

Neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Japan

Ein DBA zwischen Österreich und Japan ersetzt seit 01.01.2019 ein damit außer Kraft getretenes aus dem Jahr 1961. Das neue DBA folgt grundsätzlich dem aktuellsten OECD-Musterabkommen. Wesentliche Änderungen im neuen DBA betreffen die Besteuerung von Unternehmensgewinnen, Quellensteuerbefreiungen für Konzerndividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und Beteiligungsveräußerungen.

Exit mobile version