Ein DBA zwischen Österreich und Japan ersetzt seit 01.01.2019 ein damit außer Kraft getretenes aus dem Jahr 1961. Das neue DBA folgt grundsätzlich dem aktuellsten OECD-Musterabkommen. Wesentliche Änderungen im neuen DBA betreffen die Besteuerung von Unternehmensgewinnen, Quellensteuerbefreiungen für Konzerndividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und Beteiligungsveräußerungen.
Neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Japan
