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Neue Mindeststandards für interne Revision

Am 02.01.2020 hat die FMA neue Mindeststandards für die interne Revision veröffentlicht. Sie betreffen mit wenigen Ausnahmen alle österreichischen Kredit- und Finanzinstitute. Neuerungen gegenüber der fast 15 Jahre alten Vorgängerversion betreffen unter Anderem die Kommunikation zwischen der internen Revision und der FMA. Weiters enthalten sie zahlreiche Klarstellungen, etwa zu Eignungsanforderungen an Leiter einer internen Revision. Als so genanntes Soft-Law sind FMA-Mindeststandards nicht rechtlich verbindlich, spielen aber dennoch eine sehr große praktische Bedeutung.

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