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Kompetenzverschiebung in der Bankenaufsicht

Die Bundesregierung hat am 21.11.2018 eine Reform der Bankenaufsicht im Ministerrat beschlossen. Die Bankenaufsicht wandert fast ausschließlich unter das Dach der Finanzmarktaufsicht (FMA). Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) muss ihre Kompetenzen in diesem Bereich an die FMA abgeben. Die Prüfstelle für Rechnungslegung (OePR) bei der OeNB bleibt weiterhin für die Prüfung der Jahresabschlüsse der kapitalmarktorientierten Unternehmen zuständig. Die FMA verliert jedoch ihre Rechnungslegungskontrollkompetenz an die Abschlussprüferaufsichts-Behörde (APAB). APAB war bisher ausschließlich für die Beaufsichtigung der Abschlussprüfer zuständig. Bis Mitte 2019 wird die Reform gesetzlich verankert und bis Ende 2019 werden die organisatorischen Änderungen umgesetzt.

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