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Keiner vermutet Double Dipping

Schon seit 2008 leitet die österreichische Judikatur aus allgemeinen Vorschriften ab, dass Vermögensverwalter ihre Kunden über Kick-backs von einer Depotbank aufklären müssen. Seit 2016 wird diese Regel auch auf Vermögensberater angewandt. In einer aktuellen Entscheidung hat der OGH klargestellt, dass Anleger, die einer Bank für Beratung ein Entgelt bezahlen, davon ausgehen dürfen, dass die Bank nicht noch eine Provision von einem Emittenten oder Vertriebspartner erhält. Allerdings fordert der OGH für einen Schadenersatz zusätzlich eine Interessenkollision – bezüglich der die Bank aber die Beweislast trifft. (8Ob109/16m)

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