Keine Herausgabe des Fixkostenzuschusses an den Vermieter

In einer aktuellen Entscheidung setzte sich der OGH mit der Frage auseinander, ob Unternehmen den Fixkostenzuschuss bei COVID-19-bedingtem Mietzinsentfall an den Vermieter herauszugeben haben. Dies verneinte das Höchstgericht unter Bezugnahme auf den Zweck des Zuschusses. Demnach dient der Fixkostenzuschuss der Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und Liquidität von betroffenen Unternehmen und nicht dem Wettmachen des Mietzinsausfalls. Aufgrund der Schadensminderungsobliegenheit gegenüber der COFAG (COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes GmbH) ist der Mieter sogar dazu angehalten Mietzinsminderungen geltend zu machen. (3 Ob 184/21m)
22. Dezember 2021