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Keine Amtshaftung gegenüber geschädigten Bankkunden

Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Republik Österreich den Kunden einer insolventen Bank gegenüber nicht für deren Schäden haftet auch wenn diese Schäden infolge mangelhafter Aufsicht einer Behörde entstanden. Rund 30 Kunden der Commerzialbank Mattersburg hatten Amtshaftungsklagen gegen den Bund eingebracht. Die entsprechende Gesetzesbestimmung ist jedoch verfassungskonform. Die Regulierung und Aufsicht der Banken ziele vielmehr auf den Schutz der Funktion des Finanzmarktes, nicht einzelner Anleger, ab. (VfGH vom 16.12.2021 zu GZ G 224/2021 ua.)

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