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„Jede“ bedeutet „jede“

Das österreichische Investmentfondrecht trachtet nach einer gewissen Kontrolle von persönlichen Geschäften bestimmter so genannter „relevanten Person“. Zu diesem Zweck schreibt es unter anderem vor, dass die Verwaltungsgesellschaft von jedem persönlichen Geschäft einer relevanten Person zu unterrichten ist; andere Geschäfte relevanter Personen sind gänzlich verboten. In einer aktuellen Entscheidung sprach der VwGH aus, dass mit „jedem persönlichen Geschäft“ in der Tat genau das gemeint ist – und dass das Erfüllen zusätzlicher Voraussetzungen nicht erforderlich ist. (2016/02/0004)

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