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Intransparente Zinsgleitklausel

Der OGH beschäftigt sich regelmäßig mit Zinsanpassungsklauseln. Dabei befand er zuletzt wieder, dass solche Klauseln ohne Bezug auf bekannte Referenzwerte (etwa einen EURIBOR-Satz) für einen Durchschnittsverbraucher zu kompliziert seien. Eine solche Klausel verstoße gegen das Transparenzgebot. Es sei dem Durchschnittsverbraucher zum Beispiel nicht klar, was unter „gewichtete Kreditzinssätze-Neugeschäft“ zu verstehen ist. (4Ob147/17x)

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