Haftungsfragen

Zahlungen mittels Kreditkarte werden als „Pull-Zahlungen“ abgewickelt. Das sind Zahlungen, die vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelöst werden. Die Haftung trägt bei „Pull-Zahlungen“ zunächst die Bank des Zahlungsempfängers, bis die Bank des Zahlers vom Zahlungsauftrag benachrichtigt wird. Ab diesem Zeitpunkt haftet die Bank des Zahlers für alle Fehler, die bis zum Einlangen des Zahlungsbetrags bei der Bank des Empfängers passieren. Diese Haftung besteht verschuldensunabhängig in Höhe des Betrags des nicht oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgangs sowie für Entgelte und Zinsen.
1. August 2016