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Großzügige Rücktrittsrechte für Verbraucher-Anleger

Nach den Bestimmungen des Kapitalmarktgesetzes haben (nur) Verbraucher-Anleger jedenfalls ein Rücktrittsrecht, wenn ein zwingend erforderlicher Nachtrag zum Prospekt nicht veröffentlicht wurde, nachdem sie ein Angebot abgegeben haben. Verbraucher-Anleger haben auch ein Rücktrittsrecht, wenn das Prospekt bereits bei der Erstveröffentlichung wesentliche Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten aufwies. Um von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen zu können, müssen Verbraucher-Anleger die Wertpapiere während des öffentlichen Angebots erworben haben.

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