Site icon TAIYO Legal

Glauben heißt, nicht wissen

Das Handeln österreichischer Behörden kann viele verschiedene Formen annehmen; nicht immer wird ein Bescheid erlassen. Das ist allgemein anerkannt und oftmals auch von Vorteil. Vorsicht muss aber gewaltet lassen werden, wenn es um Stillschweigen oder Unterlassungen geht. Der VwGH hat kürzlich unterstrichen, dass solches Stillschweigen oder Unterlassen der Finanzmarktaufsicht (FMA) grundsätzlich nicht als das Gewähren einer Frist gewertet werden kann – nichteinmal dann, wenn diesem Stillschweigen oder Unterlassen ein formeller Antrag auf Gewährung einer Frist vorangegangen ist. (2011/17/0081)

Exit mobile version