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Unbefristetes Rücktrittsrecht bei Anlegern von geschlossenen Immobilienfonds

Charakteristisch für geschlossene Immobilienfonds sind ein beschränktes Investitionsvolumen, einige wenige Investitionsgegenstände, lange Laufzeiten und sehr beschränkte Ausstiegsmöglichkeiten. Der VfGH bestätigte, dass Verbrauchern bei fehlender oder unvollständiger Anlegerbestätigung, grundsätzlich ein unbefristetes Rücktrittsrecht haben; Die entsprechenden Bestimmungen im Kapitalmarktgesetz (KMG) wurden als verfassungskonform bestätigt. (VfGH vom 25.09.2021 zu GZ G 130/2021-15)

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