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Europäische Union leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ein

2019 paktierte die Europäische Union eine Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen Unionsrecht melden. Inhaltlich bezieht sich die Richtlinie auf die Meldung von Verstößen gegen explizit genannte Bereiche wie ua Geldwäsche oder Vergehen bei der Unternehmensbesteuerung. Die Mitgliedsstaaten waren grundsätzlich verpflichtet, bis 17.12.2021 ein nationales Gesetz zum Schutz von „Whistleblowern“ umzusetzen. Österreich hat dieses Gesetz noch nicht umgesetzt, weshalb die EU-Kommission nun ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet hat.

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