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EuGH: Widerruf nach neun Jahren unzulässig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat kürzlich über das Widerrufsrecht gemäß der Fernabsatzrichtlinie für Finanzdienstleistungen judiziert. Die Entscheidung erging zu einem Vorabentscheidungsersuchen eines deutschen Gerichts. Demnach erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Vertrag voll erfüllt ist und die Bank auf diese Einschränkung hingewiesen hat. Im konkreten Fall wollte ein Ehepaar einen Darlehensvertrag bei einer Bank nach neun Jahren widerrufen, weil es fehlerhaft über sein Widerrufsrecht belehrt worden sei (C-143/18).

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