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EuGH: Übernahmegesetz-Verfahren widerspricht EU-Recht

Die Übernahmekommission ist eine unabhängige und weisungsfreie Behörde, die bei der Wiener Börse eingerichtet ist. Gemäß Übernahmegesetz überprüft sie größere Kapitalmarkts-Transaktionen. Der Europäische Gerichtshof sieht in der derzeitigen Rechtslage jedoch ein Rechtsschutzdefizit. Die Übernahmekommission sei kein unabhängiges und unparteiisches Gericht und ein wirksamer Rechtsbehelf gegen ihre Entscheidungen nicht möglich. Damit stehe diese jedoch nicht in Einklang mit europäischem Recht, insb Art 47 der Europäischen Grundrechtecharta. (EuGH vom 09.09.2021 zu GZ: C 546/18 und C-605/18).

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