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Privacy Shield bietet keinen angemessenen Schutz

Der EuGH beschäftigte sich mit der Übertragung von Daten eines EU-Staats in ein Drittland. Er entschied, dass der EU-US Privacy Shield, ein Durchführungsbeschluss der Kommission, ungültig sei. Die Überwachungsprogramme der USA sind nicht auf das zwingend erforderliche Maß beschränkt, versprechen keine Unabhängigkeit der Ombudsperson und gewährleisten auch nicht die Ermächtigung der Ombudsperson verbindliche Entscheidungen gegenüber amerikanischen Nachrichtenbehörden zu erlassen. (EuGH vom 16.7.2020 zu GZ: C-311/18).

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