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EU-Kommission: Japanischer Datenschutz ist gleichwertig.

Mit Beschluss der Kommission vom 23.01.2019 dürfen nun Daten ungehindert zwischen Japan und der EU hin und her fließen. Die Datenschutzgesetze wurden in Japan so geändert, dass sie den Anforderungen der DSGVO entsprechen. Auch für europäische Unternehmen bedeutet dies eine Erleichterung. Sie müssen bei der Übermittlung von persönlichen Daten nach Japan keine weiteren Garantien vorweisen.

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