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Erste Rechtprechung zu Basiskonten

Kürzlich erging zum ersten Mal eine OGH-Entscheidung zu den so genannten Basiskonten: Banken dürfen Anträge auf Eröffnung eines Basiskontos nicht ablehnen, wenn der Verbraucher bei seinem bereits bestehenden Konto nicht alle im Verbraucherzahlungskontogesetz genannten Dienste nutzen kann. Das liegt auch dann vor, wenn das bestehende Konto wegen einer Insolvenzeröffnung, wegen Pfändung eines Gläubigers oder aufgrund Aufrechnung durch die kontoführende Bank blockiert ist. Weiters muss das Pauschalentgelt von € 80 jährlich nicht nur alle Zahlungsdienste für die Kontoführung abgelten, sondern auch alle Nebenpflichten wie eine notwendige Kartenneubestellung wegen Namensänderung oder die Verständigung des Verbrauchers über die Nicht-Durchführung einer Zahlungstransaktion. (9 Ob 76/18v)

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