Site icon TAIYO Legal

Einbringen bei unzuständiger Einbringungsstelle

Das jeweilige Verfahrensgesetz schreibt explizit vor, wo ein Rechtmittel eingebracht werden muss. Wird ein Rechtsmittel bei einer unzuständigen Stelle eingebracht, läuft die Frist weiter. Durch eine Weiterleitung des Rechtsmittels durch die unzuständige Stelle innerhalb der Rechtsmittelfrist gilt das Rechtsmittel aber als rechtzeitig. Verzögert die unzuständige Stelle die Weiterleitung unnötig lange, so stellt dies ein unvorhergesehenes und unabwendbares Ereignis dar; der Rechtsmittelwerber kann dann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erreichen. Im konkreten Fall (VwGH am 25.08.2019, Ra 2019/02/0103) wurde das Anbringen erst nach 15 Tagen weitergeleitet.

Exit mobile version