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Eigenhandel, aber richtig

Österreichisches Recht erfordert eine Banklizenz für bestimmte Formen des Eigenhandels. Während der VwGH eine eher strenge Linie dabei verfolgt, was alles als Bankgeschäft zu klassifizieren sei, hat der OGH kürzlich eine etwas großzügigere Haltung eingenommen: Nur wenn der Eigenhandel bankähnlich erfolgt, ist eine Banklizenz erforderlich. Dies ist dann der Fall, wenn eine Vielzahl von Beziehungen mit anderen Finanzmarktteilnehmern unterhalten wird, professionelle Analyse- und Handelssysteme betrieben werden und auch die Handelstätigkeit selbst banküblich erfolgt. (6Ob229/14s)

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