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Die richtige Bezeichnung für ein Sparbuch

Ein Familienname, der nicht der Name des identifizierten Kunden ist, darf gemäß BWG nicht als Bezeichnung einer Sparurkunde verwendet werden. Der OGH hatte sich kürzlich mit einem Fall zu befassen, in dem dies dennoch geschah. Die Bank verhinderte eine solche unzulässige Bezeichnung nicht. Der identifizierte Kunde fügte so demjenigen, der den Familiennamen in Wahrheit führte, einen Schaden zu. Derjenige, dessen Name verwendet wurde, konnte gegen die Bank allerdings keine Ersatzansprüche ableiten. Solche Schäden sind laut OGH nicht vom Schutzzweck der Norm umfasst. (8Ob66/16p)

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