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Der Wirtschaftsprüfer war’s!

Eine der Voraussetzungen für Schadenersatz nach österreichischem Recht ist ein bestimmter Zusammenhang zwischen Handlung und Schaden. Eine neue Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) weicht diese Voraussetzung auf. Es wurde entschieden, dass ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers nicht direkt zum Schaden des Anlegers führen muss um für letzteren einen Schadenersatzanspruch zu begründen. Eine Steigerung des Risikos für potentielle Anleger oder Kreditgeber reicht aus. (8Ob93/14f)

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