Site icon TAIYO Legal

Der Single Resolution Board (SRB) und seine Bankenabgabe

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) erklärt den Beschluss des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (SRB) hinsichtlich der Bankenabgabe für nichtig. Der SRB, eine Behörde der EU, gewährleistet die ordnungsgemäße Abwicklung von insolvenzbedrohten Finanzinstituten u.a. mittels Vorschreibung einer Bankenabgabe. Die klagenden Banken bemängelten die intransparente Berechnungsmethodik der Bankenabgabe. Diesem Argument folgte auch der EuG und führte aus, dass die zugrunde liegende Verordnung zur Bankenabgabeberechnung gegen EU-Recht verstößt. Der SRB kann das Urteil noch vom EuGH in letzter Instanz prüfen lassen (EuG vom 23.09.2020 zu GZ: T 411/17).

Exit mobile version