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Der EuGH zur Widerrufsbelehrung in Verbraucherkreditverträgen

In einer aktuellen Entscheidung setzt sich der EuGH mit der Frage der Widerrufsbelehrung bei Kreditverträgen auseinander. Unternehmen haben bei Verbraucherkreditverträgen bestimmte Angaben zu machen. Wird in diesen Pflichtangaben auf eine Norm verwiesen, welche wiederum auf eine weitere Norm verweist, liegt ein sogenannter Kaskadenverweis vor. Dies erklärt der EuGH im Fall der Widerrufsinformation für unzulässig. Verbraucher könnten weder den Umfang der vertraglichen Verpflichtung erkennen, noch überprüfen, ob der Vertrag alle erforderlichen Angaben enthält. Verbraucher können auch nicht überprüfen, ob die Widerrufsfrist für ihn zu laufen begonnen habe. (EuGH vom 26.03.2020 zu C-66/19).Anm.: Der deutsche BGH erklärte den Kaskadenverweise für Verbraucherkreditverträge und Immobiliendarlehen für zulässig.

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