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Das neue Verbraucherzahlungskontogesetz

Das Verbraucherzahlungskontogesetz (VZKG) ist am 18.09.2016 in Kraft getreten. Das VZKG setzt die Vorgaben der EU-Richtlinie für Verbraucherzahlungskonten um. Diese Vorgaben haben insbesondere die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (Basiskonto) zum Inhalt. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) konsultiert derzeit für den Entwurf eines EU-weit standartisierten Formats für Entgeltinformations- und –Aufstellungsformulare sowie einer einheitlichen Unionsterminologie.

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