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Das Ende der österreichischen Limited

Um die Kapitalaufbringungsvorschriften der GmbH zu umgehen war es lange üblich eine Limited Liability Company im Vereinigten Königreich zu gründen. War die Limited einmal um wenige Euro gegründet, wurde in Österreich eine Zweigniederlassung errichtet. Das Hauptgeschäft fand dann über die Zweigniederlassung statt. Mit dem Brexit wurde dieser Option nun „ein Riegel vorgeschoben“. Zusätzlich erkannte der OGH jüngst, dass bestehende Limiteds als Gesellschaften bürgerlichen Rechts zu betrachten sind. Demnach haften die Gesellschafter nun persönlich für Verbindlichkeiten der Limited. (9Ob74/21d)

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